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Schlagwort: KSVPsych

Setzen Sie die neue KSVPsych-Richtlinie einfach um

Laut Beschluss des G-BA startete am 1. Oktober 2022 die neue Richtlinie “KSVPsych” für die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch Erkrankter in ambulanten Netzverbünden. Ziel der Richtlinie ist es, den Betroffenen durch die Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligter besser, schnell und bedarfsgerecht zu helfen.

KSVPsych bietet Ihnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung: Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich  verschiedene Behandler zusammen: Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, stationäre Einrichtungen und andere Gesundheitsberufe.

Bereits 2017 begann IVP als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit der Umsetzung des Innovationsfondsprojektes NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, der Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform:  Über 14.000 Patient:innen konnten im Rahmen des Innofondsprojektes in der Region Nordrhein an über 430 Praxisstandorten von verbesserten Versorgungsmöglichkeiten profitieren.

Als erfahrener Partner bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung der neuen KSVPsych-RL an: Beim Aufbau und Management von Netzverbünden, beim Vertragsmanagement und bei Ihren operativen Fragen. Zur unkomplizierten, sektorübergreifenden Kommunikation und einfachen Steuerung der Prozesse können Sie unsere etablierte Kommunikationsplattform nutzen.

Erfahren Sie hier mehr zur KSVPsych-RL und den Möglichkeiten, die diese Ihnen bietet.